Schulung “Kundige Person”

Nachdem der Bund und das Land NRW im Jahr 2007 das neue EU-Lebensmittelhygienerecht umgesetzt haben, ist der Landesjagdverband NRW als Landesvereinigung der Jäger durch ministeriellen Erlass beauftragt worden, die notwendigen Schulungen zur kundigen Person durch die Kreisjägerschaften durchzuführen. Seit 2008 sind durch die KJS Euskirchen 1100 Jäger geschult worden.

Geschult werden muss prinzipiell jeder, der die Jägerprüfung vor dem 01.02.1987 abgelegt hat. Bis dahin wurde das Fach Wildbrethygiene noch nicht geprüft. Es wird aber auch allen anderen Jägern empfohlen, an der Schulung teilzunehmen, da sich inzwischen die Vorschriften und der Umgang mit Wildbret stark verändert haben. Die Nachschulung ist zwingend für Jäger, wenn Wildbret an zugelassene Wildbearbeitungs- und Wildhandelsbetriebe weitergegeben wird, denn dies ist nur mit dem Nachweis der “kundigen Person” zulässig.

Als kundige Person kann sich jeder bezeichnen, der an einer von den Kreisjägerschaften angebotenen entsprechenden Schulungen teilgenommen hat. Außerdem wird in der Schulung die Einweisung für Trichinenprobenentnahmen durchgeführt.

Seit August 2007 gilt die nationale “Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts” für alle Jäger, die Wild abgeben. Es werden vier Arten der Abgabe unterschieden:

Auflagen zur AbgabeRegistrierungSchulungWildursprungsschein
Verwertung im eigenen HaushaltneinneinNein
Abgabe kleiner Mengen Wild (= in der Decke)empfohlenjaempfohlen
Abgabe kleiner Mengen Wild aus der Decke geschlagenJaJaja
Abgabe an WildbearbeitungsbetriebeJaJaja

Für die Registrierung reicht ein Telefax oder ein Brief an das für den Wohnort des Jägers zuständige Veterinäramt, dem die Kopie der Teilnahmebescheinigung an einer entsprechenden Schulungsveranstaltung beigefügt ist.

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Die Schulung ist Bestandteil der Jungjäger-Ausbildung und wird regelmäßig im Monat Januar/Februar im Kurs angeboten. Jäger, die den Teilnahmenachweis benötigen, können an dem Unterrichtsabend teilnehmen. Die Anzahl ist begrenzt. Anmeldungen können jederzeit an der Geschäftsstelle erfolgen; bei größerer Nachfrage wird die Möglichkeit geprüft, einen gesonderten Termin anbieten zu können.