Ausschreibung


Gemäß Landesjagdgesetz NRW müssen Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen einen vom zuständigen NRW-Umweltministerium anerkannten Fangjagdlehrgang besuchen, bevor sie die Jagd mit Fallen ausüben. Dies gilt nicht für Revierjäger und bestätigte Jagdaufseher. Auch Jägerinnen und Jäger, die bereits in der Vergangenheit am Lehrgang des Landesjagdverbands erfolgreich teilgenommen haben, gelten als qualifiziert.

Die Fangjagd-Ausbildungslehrgänge der Kreisjägerschaft Euskirchen e.V. finden im KJS-Vereinsgebäude, Bergstr 10, 53949 Dahlem, statt.
Höchstteilnehmerzahl je 15.

Inhalte dieser Ganztagsveranstaltung:
Dem Teilnehmer werden die rechtlichen Grundlagen der Fallenjagd, Grundzüge des Tier- und Artenschutzes sowie theoretische und praktische Kenntnisse über Funktion, artenspezifischen Einsatz und Kontrolle der Fallen vermittelt (§ 29 DVO LJG-NRW).
Der theoretische und der praktische Teil dauern jeweils 4 Stunden. Nach der Teilnahme am gesamten Lehrgang erhalten Sie eine rechtsgültige Bescheinigung, die Sie dazu berechtigt, die Fangjagd im Land NRW ausüben zu dürfen!

Die Schulungsgebühr beträgt derzeit für Mitglieder der KJS/LJV 70 EUR; für Nichtmitglieder 140 EUR. Der Jagdschein ist mitzubringen. Die Gebühr ist vor Ort bar zu bezahlen. Getränke sind vor Ort erhältlich; Mittagessen ist in der Schulungsgebühr enthalten.

Um planen zu können, bitten wir interessierte Jäger um Meldung an die Geschäftsstelle mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Anschrift, GebDatum, Mitgliedschaft KJS/LJV.