Allgemein Wichtig

Jagdschein verlängern

Aufgrund besonderer Umstände ist zur Zeit das persönliche Erscheinen bei der Unteren Jagdbehörde nicht möglich, daher wird empfohlen die diesbezüglichen Unterlagen zuzusenden.

Die UJB empfiehlt daher folgendes Verfahren: Einsendung der Unterlagen per Post an die Untere Jagdbehörde (UJB)

  • Jagdschein
  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines;  Download: Verlängerungsantrag , ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.
  • Bestätigung der bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung (3 Jahre bis 31.03.2027) oder analog zur beantragten Verlängerung
  • Vorherige Überweisung der Gebühr auf das Konto der Kreiskasse (IBAN steht auf dem Antrag !)
    Wichtig! Als Verwendungszweck immer das jeweilige Kassenzeichen angeben (Dieses steht auf der 1. Innenseite des Jagdscheines und fängt immer mit 1910.00 usw. an). Ansonsten ist eine ordnungsgemäße Verbuchung nicht möglich, da die Kreiskasse die Gebühr einem Antragsteller zuweisen muss). Buchungsbeleg beifügen.
  • Sollte sich Ihr Wohnsitz geändert haben, so legen Sie bitte eine Kopie des Personalausweises bei.
  • Prüfen Sie auch, ob der Jagdschein noch verlängert werden kann, hier: ist die letzte Eintragung auf Seite 5 unten? – Ggf. ist ein Lichtbild neueren Datums und der alte Jagdschein beizufügen.

Sie erhalten die Unterlagen – sofern diese vollständig sind – mit dem Jagdschein innerhalb weniger Tage zurück.

Weitere Beiträge

Alle anzeigen
30.03.2020

Vorstandswahl 2020

30.03.2022

Prüfung Bläserhutabzeichen

25.02.2023

Neuwahl Hegering Kall