Land NRW übernimmt auch 2024 die Kosten für Trichinenuntersuchung.
Auch im Jahr 2024 übernimmt das Land NRW die bei den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten anfallenden Verwaltungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei in NRW erlegtem Schwarzwild, sofern es nicht in Wildzerlegebetrieben auf Trichinen untersucht wird. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW hat dies per Erlass am 19. Dezember 2023 mitgeteilt.
