Informationen Veterinäramt


Standorte Probenkühlschränke

Zur Vereinfachung der Abgabe von Trichinenproben hat das Veterinäramt in enger Zusammenarbeit mit der Kreisjägerschaft Euskirchen  “Kühlbriefkästen” zur Sammlung von Proben an fünf Stellen im Kreis Euskirchen aufgestellt. Die vom Veterinäramt in Zusammenarbeit mit der Kreisjägerschaft Euskirchen aufgestellten “Kühlbriefkästen” zur Sammlung von Proben in

  • Euskirchen – Kreisverwaltung Euskirchen Tiefgarage neben Betriebstankstelle
  • Bad Münstereifel – AutoCenter, neben ARAL-Tankstelle Kölner Straße
  • Blankenheim – Römerstraße 15, Wildsammelstelle
  • Gemünd – Kölner Straße 2 (alter Bahnhof),  neben Taverne “Der Grieche”
  • Kommern – ARAL-Tankstelle Gewerbegebiet Monzenbend 8

Leerung:

Montags, mittwochs und freitags jeweils zwischen 5.30 Uhr und 6.30 Uhr

Für einen sicheren Test der Trichinenproben ist es nach Auskunft des Veterinäramtes Kreis Euskirchen erforderlich, dass ZWEI verschiedene Proben des Schwarzwildes entnommen werden: also 50 Gramm Muskulatur (Hühnereigroß) plus 20/30 Gramm Zwerchfell oder den ganzen Lecker.

Über das Wildbret kann unter Berücksichtigung des Probeneinwurfzeitpunktes ab 18.00 Uhr des Folgetages der maßgeblichen Leerung verfügt werden.

Merkblatt Trichinenproben

Die Neuerungen im Lebensmittelhygienerecht 2007 ermöglichen eine Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf alle Jäger. Die Zuständigkeit für diese Entscheidung liegt bei der Veterinärbehörde, in deren Bereich der Jäger seinen Hauptwohnsitz hat. Voraussetzung ist der Besuch der Schulung zur “kundigen” Person und ein gültiger Jahresjagdschein. Mit den entsprechenden Nachweisen kann der Jäger bei dem zuständigen Veterinäramt die Erlaubnis zur Trichinenprobenentnahme schriftlich beantragen

Soweit die Berechtigung zur Probennahme erteilt wurde, können die Trichinenproben zusammen mit dem Wildursprungsschein (komplett) in die im Kreisgebiet aufgestellten Sammelbehälter zur Untersuchung eingeworfen werden. Sollte das Wildbret in einem Revier außerhalb des Kreises Euskirchen erlegt worden sein, kann die Trichinenprobe auch dort zur Untersuchung abgegeben werden; in diesem Fall muss jedoch die Erlaubnis zur Trichinenprobennahme vorgelegt werden.

Im MERKBLATT sind die wichtigsten Hinweise zur Abgabe von Trichinenproben zusammen gefasst.

ASP-Schweißproben erforderlich

Die Jägerinnen und Jäger sind als sachkundige Personen wichtige Helfer im Kampf gegen diese Seuche, wobei insbesondere das KSP/ASP-Monitoring ein wirksames Mittel darstellt. Hierbei möchte ich noch einmal vorzugsweise an die Probennahme von Fall- oder Unfallwild sowie abgekommener Stücke hinweisen.

Allerdings kann eine Weitergabe des Probenmaterials an das Untersuchungsamt nur erfolgen, wenn die Probe zuortenbar ist und in einem hygienisch unbedenklichen Zustand übergeben wird. In der Regel wird die Schweißprobe für die KSP/ASP-Untersuchung der Trichinenprobe beigefügt. Hierbei ist darauf zu achten, dass dem sauberen Röhrchen mit Schweiß ein vollständig ausgefüllter, trockener und nicht blutverschmierter ASP-Begleitschein beiliegt. Dieser Begleitschein ist zusammen mit der Schweißprobe in einer separaten Versandtasche/Tüte zu verpacken, die dem Trichinenprobenbeutel beigefügt wird. Um eine Zuordnung gewährleisten zu können bitte pro Versandtasche ausschließlich das Probenmaterial von einem Tier eintüten. Da bei Drückjagden ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden kann sollten diese der Abt. 39 vorher angemeldet werden.

Eine Probe ohne oder mit unvollständigem Begleitschein kann nicht untersucht werden!!!

Fallwilduntersuchungen

Um Krankheiten auf die Spur zu kommen, gibt es die Möglichkeit der kostenlosen Untersuchung von Fallwild. Sie sollte unbedingt in jedem Fall wie folgt genutzt werden:

  • Jeder Aneignungsberechtigte kann einen Fall zur Feststellung der Erkrankungs- und Todesursachen an eines der Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter und die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes NRW liefern. Im Falle von seuchenverdächtigem Wild ist die zuständige Ordnungsbehörde einzuschalten.
  • Fallwild soll unverzüglich und vollständig zur Untersuchung gebracht werden. Die Anlieferungszeiten sind im konkreten Fall telefonisch zu erfragen.
  • Fallwild soll gekühlt – nicht gefroren – angeliefert werden. Die Verpackung ist so zu wählen, dass vom Inhalt nichts nach außen gelangen kann und in der Verpackung ausreichend saugfähiges Material vorhanden ist, das austretende Flüssigkeiten wie Sekret und Blut aufnehmen kann. Ein Begleitschreiben mit Angaben zu den Fundumständen ist unerlässlich.
  • Untersuchungsgebühren der Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter übernimmt die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes NRW. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Jagdabgabe. Die Transportkosten sind von Jäger zu übernehmen.
  • In der Forschungsstelle angeliefertes Untersuchungsmaterial wird veterinärmedizinische Einrichtungen und im Bedarfsfall an Fachinstitute weitergeleitet.
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW)Deutscher Ring 100, 47798 KrefeldTel.: 02151 – 8490
Fax.: 02151 – 849110