Schulung “Kundige Person”
Im Jahr 2007 wurde das neue EU-Lebensmittelhygienerecht vom Bund und vom Land NRW umgesetzt. Seitdem sind die Kreisjägerschaften verpflichtet die notwendigen Schulungen zur kundigen Person durchzuführen.
Das Fach Wildbrethygiene und die Bescheinigung der Teilnahme an der Schulung waren vor 1987 kein Bestandteil und keine Voraussetzung für die Jägerprüfung. Aus diesem Grund muss prinzipiell Jeder, der die Jägerprüfung vor dem 01.02.1987 abgelegt hat nachträglich geschult werden. Es wird aber auch allen anderen Jägern bei denen die Jägerpürfung weiter zurück liegt empfohlen, an der Schulung teilzunehmen, da sich inzwischen die Vorschriften und der Umgang mit Wildbret stark verändert haben.
Nachdem der Bund und das Land NRW im Jahr 2007 das neue EU-Lebensmittelhygienerecht umgesetzt haben, ist der Landesjagdverband NRW als Landesvereinigung der Jäger durch ministeriellen Erlass beauftragt worden, die notwendigen Schulungen zur kundigen Person durch die Kreisjägerschaften durchzuführen. Seit 2008 sind durch die KJS Euskirchen weit mehr als 1100 Jäger geschult worden.
Geschult werden muss prinzipiell jeder, der die Jägerprüfung vor dem 01.02.1987 abgelegt hat. Bis dahin wurde das Fach Wildbrethygiene noch nicht geprüft. Es wird aber auch allen anderen Jägern empfohlen, an der Schulung teilzunehmen, da sich inzwischen die Vorschriften und der Umgang mit Wildbret stark verändert haben. Die Nachschulung ist zwingend für Jäger, wenn Wildbret an zugelassene Wildbearbeitungs- und Wildhandelsbetriebe weitergegeben wird, denn dies ist nur mit dem Nachweis der “kundigen Person” zulässig.
Als kundige Person kann sich jeder bezeichnen, der an einer von den Kreisjägerschaften angebotenen entsprechenden Schulungen teilgenommen hat. Außerdem wird in der Schulung die Einweisung für Trichinenprobenentnahmen durchgeführt.
Seit August 2007 gilt die nationale “Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts” für alle Jäger, die Wild abgeben. Es werden vier Arten der Abgabe unterschieden:
Auflagen zur Abgabe | Registrierung | Schulung | Wildursprungsschein |
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Verwertung im eigenen Haushalt | nein | nein | Nein |
Abgabe kleiner Mengen Wild (= in der Decke) | empfohlen | ja | empfohlen |
Abgabe kleiner Mengen Wild aus der Decke geschlagen | Ja | Ja | ja |
Abgabe an Wildbearbeitungsbetriebe | Ja | Ja | ja |
Für die Registrierung reicht ein Telefax oder ein Brief an das für den Wohnort des Jägers zuständige Veterinäramt, dem die Kopie der Teilnahmebescheinigung an einer entsprechenden Schulungsveranstaltung beigefügt ist.