Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, benötigt einen auf seinen Namen lautenden, gültigen Jagdschein. Zuvor muss jedoch die Hürde der Jägerprüfung genommen werden, denn erst nach bestandener Prüfung kann ein Jagdschein gelöst werden.
Die Kreisjägerschaft Euskirchen e.V. bietet einen Vorbereitungslehrgang für Jungjäger an. Dieser Lehrgang, der an zwei Abenden pro Woche durchgeführt wird, dauert rund acht Monate und umfasst Theorie und Praxis. Während des Unterrichtes werden alle für die Prüfung wichtigen Fachgebiete von Fachleuten vermittelt. Hinzu kommt die Schießausbildung auf einem Schießstand, um den sicheren Umgang mit der Waffe zu trainieren.
Für die Prüfung muss der Jagdscheinanwärter umfassende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten in Praxis und Theorie erwerben: Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Waffenrecht, Führung von Jagdhunden, Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der Wildbrethygiene, Jagdschutz, Tierschutz, Naturschutz und Landschaftspflege. In der praktischen Ausbildung steht der sichere Umgang mit der Jagdwaffe und der Kurzwaffe (Pistole und Revolver) an erster Stelle. Die Schießfertigkeit wird auf einem Schießstand mit Langwaffen (Büchse/Kugel und Flinte/Schrot) und der Kurzwaffe trainiert. Durch Reviergänge und Exkursionen werden Kenntnisse der Revierpraxis und der Jagdorganisation vermittelt sowie das Wissen über Flora und Fauna vertieft. Es empfiehlt sich, in kleinen Lerngruppen den Unterrichtsstoff nachzubereiten.
Die Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte: – Schießprüfung – schriftliche Prüfung – mündlich / praktische Prüfung. Die Jägerprüfung findet einmal pro Jahr statt. Aufgrund der hohen Anforderungen wird jeder Prüfling jeweils an einem Tag nur in einem Prüfungsabschnitt geprüft. Somit beträgt der Prüfungszeitraum drei Tage für jeden Prüfungsteilnehmer. Bei der Schießprüfung müssen die Jagdscheinanwärter ihre Schießfertigkeit mit der Büchse (Kugel) und der Flinte (Schrot) sowie den sicheren Umgang mit der Jagdwaffe unter Beweis stellen. Dabei sind Mindestergebnisse festgelegt. Mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung können nicht durch gute Leistungen in den anderen Prüfungsteilen ausgeglichen werden. In der schriftlichen Prüfung sind Fragen aus den oben genannten Prüfungsfächern im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten. Im mündlichen Teil wird der Prüfungskandidat von einer mehrköpfigen Prüfungskommission in allen Unterrichtsfächern geprüft. Hierbei wird dem Fach Waffenkunde und -handhabung ein hoher Stellenwert beigemessen. Fehlerhafte Handhabung und die Verletzung von Sicherheitsaspekten führen unweigerlich zur Beendigung und nicht Bestehen der Prüfung. Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung. Der Prüfungskommission müssen daher immer Vertreter der Jagdbehörde angehören.
Auf Initiative des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen wurde 2002 die Prüfungsordnung so geändert, dass die “Durchfaller” nach einer Karenzzeit von drei Monaten die Möglichkeit einer Nachprüfung haben. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, das fehlende Wissen nachzuholen. “Wir schlagen so zwei Fliegen mit einer Klappe: Erstens verliert derjenige, der einen schlechten Prüfungstag erwischt hat bis zum nächsten Prüfungstermin nicht direkt ein ganzes Jahr. Das hatte bisher zahlreiche Interessenten von der Jägerprüfung abgehalten. Zweitens wird der hohe Prüfungsstandard, der die Jäger als Partner der Natur ausweist, dennoch sichergestellt”, lobt der Vorsitzende der Kreisjägerschaft Euskirchen e.V., das Verfahren.
Weitere Informationen: Wie werde ich Jäger Anmeldung zur Jägerprüfung