Aufgrund der am 31.10.2024 in Kraft getretenen Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz kann es bei der Erteilung und auch bei der Verlängerung von Jagdscheinen (gilt auch für Ausländerjagdscheine) zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Die gewohnte Praxis, dass Jagdscheine sofort bearbeitet und wieder ausgehändigt werden, ist aufgrund der Gesetzesänderungen nicht mehr möglich.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, als Oberste Jagdbehörde.